Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Umsetzung der Fristenregelung in den Kantonen

Nach Inkrafttreten der Fristenregelung am 1. Oktober 2002 erfolgte die Umsetzung in den Kantonen über Erwarten gut, allerdings nicht überall ganz reibungslos.

Probleme gab es in den Kantonen GL, TG, TI, ZH und VD in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche. Diese Kantone verlangten für solche Fälle ein Zweitgutachten. Gegen diese Bestimmung hat die SVSS beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Mit Erfolg: Sie ist durch Bundesgerichtsurteil am 14. Oktober 2003 als gesetzeswidrig erklärt worden und wurde danach in allen Kantonen wieder abgeschafft.

Im Oberwallis weigerten sich die Spitäler Visp und Brig, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Nach der Kantonalisierung der Spitäler, wird der Eingriff auch in Brig durchgeführt. Medikamentöse Abbrüche können seit 2014 alle GynäkologInnen, die dies wollen, in ihrer Praxis vornehmen.

Nachfolgend eine Übersicht über weitere kantonale Bestimmungen.

Kantonale Ausführungsbestimmungen zur Fristenregelung (Stand 2011)

Kt. Zur Durchführung von Schwangerschaftsab-
brüchen sind ermächtigt:
Bestimmungen betr. Abbrüche nach der 12. Woche Jugendliche unter 16 haben sich beraten zu lassen bei:
AG Alle Kantonalen und Regionalspitäler sowie private Kliniken, alle Gynäkolog/innen Das Einholen einer Zweitmeinung ist nicht obligatorisch, aber “empfohlen” Familienplanungsstelle
AI Kantonsspital Die Gefahr für die Gesundheit der Frau muss vom Arzt schriftlich bestätigt werden Familienplanungsstelle oder  Jugendpsychiatrischer Dienst
AR Kantonsspital Die Gefahr für die Gesundheit der Frau muss vom Arzt schriftlich bestätigt werden Familienplanungsstelle oder  Jugendpsychiatrischer Dienst
BE Alle Spitäler mit einer gynäkologischen Abteilung, alle Gynäkolog/innen Kein Zweit-Gutachten nötig Familienplanungsstelle
BL Alle Spitäler mit einer gynäkologischen Abteilung, 32 Praxen, weitere auf Antrag Kein Zweit-Gutachten nötig Familienplanungsstellen oder
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
BS Alle Spitäler mit  gynäkologischer Abteilung, alle Gynäkolog/innen Zweit-Gutachten nicht obligatorisch; der behandelnde Arzt entscheidet, ob nötig Familienplanungsstelle oder Jugendpsychiatrischer Dienst
FR Alle Spitäler mit einer gynäkologischen Abteilung, alle Gynäkologen Eine Zweit-Meinung kann eingeholt werden, ist aber nicht obligatorisch Familienplanungsstelle
GE Spitäler und Kliniken mit einer gynäkologischen Abteilung. Praxen auf Antrag (unter gewissen Auflagen) Kein Zweit-Gutachten nötig Familienplanungsstelle
GL Alle Gynäkolog/innen, weitere Ärzt/innen mit entsprechender Weiterbildung auf Antrag Kein Zweit-Gutachten nötig. Das Kantonsspital kann den Abbruch ablehnen Familienplanungsstelle
GR  Spitäler Fontana (Chur), Ilanz, Schiers, Samaden, Scuol, Thusis. Diverse Gynäkolog/innen Ärztliches Gutachten, aber nicht obligatorisch durch einen 2. Arzt Familienplanungsstelle oder Jugendpsychiatrischer Dienst
JU Hôpital du Jura
alle GynäkologInnen (seit 2009)
Das Einholen einer Zweitmeinung wird empfohlen Familienplanungsstelle oder centre médico-psychologique pour enfants et adolescents
LU Kantonsspitäler Luzern, Sursee, Wolhusen. Praxen auf Antrag Eine Zweit-Meinung kann eingeholt werden, ist aber nicht obligatorisch Familienplanungsstelle
NE Alle Spitäler mit gynäkologischer Abteilung, alle Gynäkolog/innen Eine Zweit-Meinung kann eingeholt werden, ist aber nicht obligatorisch. Familienplanungsstelle oder Office médico-pédagogique
NW Kantonsspital und alle Gynäkolog/innen Eine Zweit-Meinung kann eingeholt werden, ist aber nicht obligatorisch Familienplanungsstelle
OW Kantonsspital, Praxen auf Gesuch hin Keine Bestimmungen Familienplanungsstelle
SG Spitäler St. Gallen, Wil, Grabs, Wattwil Das Einholen einer Zweitmeinung ist nicht obligatorisch, aber erwünscht. Die Spitäler können den Eingriff ablehnen Familienplanungsstelle oder Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
SH Kantonsspital und alle Gynäkolog/innen, weitere auf Gesuch Das Einholen einer Zweitmeinung ist nicht obligatorisch, aber “empfohlen” Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
SO Alle Spitäler mit gynäkologischer Abteilung, alle Gynäkolog/innen Kein Zweit-Gutachten nötig Familienplanungsstelle
SZ Spitäler Schwyz und Lachen, Gynäkolog/innen auf Gesuch Kein Zweit-Gutachten nötig Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
TG Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen, Privatklinik Seeschau in Kreuzlingen Eine Zweit-Meinung kann eingeholt werden, ist aber nicht obligatorisch. Familienplanungsstelle oder Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
TI Kantonale Spitäler und alle Gynäkolog/innen, weitere auf Gesuch Kein Zweit-Gutachten nötig. Familienplanungsstelle oder centri medico-psicologici
UR Kantonsspital, alle Gynäkolog/innen Keine Bestimmungen Familienplanungsstelle
VD Alle Gynäkologinnen Kein Zweit-Gutachten nötig. Familienplanungsstelle oder Jugendabteilung des Centre hospitalier universitaire in Lausanne
VS Alle Spitäler mit gynäkologischer Abteilung. – Die Spitäler Visp und Brig verweigerten Abbrüche bis zur Kantonalisierung. Seit 2005 Abbrüche auch in Brig.
– Seit 2014 sind alle GynäkologInnen ermächtigt, medikamentöse Abbrüche mit Mifegyne in der Praxis durchzuführen.
Beurteilung durch den Chefarzt des Spitals und die behandelnden Ärzte. Sie entscheiden, ob eine Zweitmeinung einzuholen ist Familienplanungsstelle
ZG Alle Spitäler, Ärzte auf Gesuch hin Keine Bestimmungen Familienplanungsstelle
ZH Alle Spitäler mit gynäkologischer Abteilung und alle Ärzte auf Gesuch hin Zweit-Gutachten nicht obligatorisch; der behandelnde Arzt entscheidet, ob nötig Familienplanungsstelle oder Bezirks-Jugendsekretariate oder Fachstelle für Sexualpädagogik

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