Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

ExpertInnen für die Fristenregelung
Communiqué zur Medienkonferenz vom 26. März 2002

Fristenregelung: Ein ethisch ausgewogener Kompromiss

Das Komitee «Expertinnen und Experten für die Fristenregelung» setzt sich zusammen aus über 70 Fachleuten der Familienplanungsstellen und VertreterInnen der Fachrichtungen Recht, Medizin und Psychiatrie sowie Ethik, Philosophie und Theologie. Ziel des parteipolitisch neutralen Komitees ist es, sachliche Information und Erfahrungen aus der Praxis einzubringen.

Das Co-Präsidium:

– Peter Albrecht, Prof. Dr. iur., Riehen
– Tedy Hubschmid, Dr. med. / Psychiater, Präs. SGP, Bern
– Alex Mauron, Prof. Dr. / bioéthicien, Genève
– Denis Müller, Prof. Dr. theol., Lausanne
– Gabriela Müller Lother, Präs. Verband für Schwangerschafts- und Sexualberatung, Sarnen
– Nicolette Nicole, conseillère en planning familial, membre du comité PLANeS, Bussigny
– Judit Pòk Lundquist, Dr. med. / Leitende Ärztin Frauenpoliklinik, Unispital Zürich
– Christian-Nils Robert, Prof. Dr. iur., Genève

Die bestehende Indikationenregelung ist in der Mehrzahl der Kantone aufgeweicht, es existiert in vielen, aber nicht in allen, faktisch die Fristenregelung. Diese Liberalisierung muss als Erfolg gewertet werden: Die illegalen Abbrüche mit septischen Schocks und andern Komplikationen sind verschwunden, ebenso der unwürdige Schwangerschaftsabbruch-Tourismus ins Ausland. Die Abbruchzahlen haben sich auf tiefem Niveau stabilisiert, und es gibt relativ wenig Teenager-Schwangerschaften. Die Rechtslage ist indessen geprägt durch eine tiefe Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit. Damit verbindet sich eine evidente Rechtsunsicherheit und die Gefahr einer willkürlichen Rechtsanwendung. Eine Gesetzesänderung ist daher unerlässlich.

Ethisch ausgewogene Regelung

Die Fristenregelung stellt einen ethisch ausgewogenen Kompromiss dar: Zum ersten mal wird in der Schweiz das Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen anerkannt und gleichzeitig der Schutz des vorgeburtlichen Lebens entsprechend seinen Entwicklungsstadien gewährleistet. Dabei ist die Frage nach dem Status des vorgeburtlichen Lebens und seinem Schutz nicht primär eine ethische, sondern eine biologisch-philosophische, die nicht wissenschaftlich eindeutig zu beantworten ist. Die extremen Antworten, wie sie in der Initiative «Für Mutter und Kind» zum Ausdruck kommen, sind wenig plausibel und dürfen nicht der gesamten Gesellschaft in der Form des Strafrechts als kollektive Wert- und Moralvorstellungen aufgezwungen werden.

Auch weite Kreise des Protestantismus befürworten aus pragmatischen Gründen klar die Fristenregelung, was sich theologisch und ethisch begründen lässt. Hingegen scheint auch klar, dass wir Abtreibung nicht als etwas Gutes an sich betrachten, sondern als kleineres Übel, das es einzuschränken und in einem gesetzlichen Rahmen zu regeln gilt.

Beratung, Begutachtung und Zwang

In unserer Tätigkeit in den schweizerischen Familienplanungsstellen und als psychiatrische GutachterInnen haben wir nie eine Frau gesehen, die sich die Entscheidung über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft leicht gemacht hätte! Eine echte Beratung, die für die individuelle Entscheidfindung hilfreich sein soll, ist erst möglich, wenn die Frau weiss, dass ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen wird.

Es ist nicht an den ÄrztInnen, Familienplanungsstellen oder PsychiaterInnen, über eine ungewollt schwangere Frau und ihr weiteres Schicksal zu bestimmen, sondern ihre Aufgabe ist es, ihr bei Bedarf helfend zur Seite zu stehen. Diese Meinung vertritt auch die Ärztekammer, das «Parlament» der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, die im vergangenen Dezember mit 56 : 21 Stimmen die Fristenregelung befürwortet hat.

Insbesondere wehren sich die Psychiaterinnen und Psychiater dagegen, mit ihren Gutachten den gesellschaftlichen Widerspruch zwischen breit akzeptierter Praxis und geltendem Recht zu übertünchen.

Prävention statt Strafe

Aus der Sicht der Expertinnen und Experten ist es wünschenswert, dass das Hauptgewicht bei allen Bemühungen Schwangerschaftsabbrüche betreffend in erster Linie bei der Prävention liegt. Die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs muss weg vom Strafrecht hin in den Bereich der Präventionspolitik verlagert werden. In diesem Zusammenhang befürworten wir ebenfalls die Einführung der Sexualerziehung auf allen Schulstufen und in allen Kantonen. Diese Präventionsarbeit auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit kann nur in einem Klima der Freiheit und der Wertneutralität geleistet werden.

Referate
Aus ärztlicher Sicht
Aus Sicht der Familienplanungs-Beraterinnen
Aus bioethischer Sicht
Aus Sicht der GutachterInnen
Aus rechtlicher Sicht
Aus protestantisch-theologischer Sicht

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Abtreibungsgegner