Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Medienmitteilung der Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" vom 23.3.2001

Stellungnahme zum Entscheid des Parlaments

Die Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch“, in welcher sieben Frauen-Dachverbände und Fachorganisationen zusammengeschlossen sind, nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das eidgenössische Parlament einer Regelung zugestimmt hat, die die Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht mehr kriminalisiert und ihr einen eigenverantwortlichen Entscheid zugesteht. Die Arbeitsgruppe appelliert an die politische Einsicht. Sie fordert die Gegner der Fristenregelung auf, auf ihren Referendumsbeschluss zurückzukommen sowie die Initiative „Für Mutter und Kind“ zurückzuziehen. Alle Erfahrungen zeigen, dass weder Strafparagraphen noch Zwangsberatung die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche senken, sondern einzig eine konsequente Politik der Prävention. Alle Meinungsumfragen der letzten Jahre zeigen zudem, dass in einer Abstimmung die Fris­tenregelung klar angenommen und die Abtreibungsverbotsinitiative "Für Mutter und Kind" abgelehnt würde. Sollte ein Referendum zustande kommen, werden sich alle liberalen Kräfte gemeinsam für die Fristenregelung einsetzen. Ein breit abgestützter nationaler Abstimmungsausschuss hat sich bereits konstituiert und regionale Komitees sind überall am Entstehen.

Die Arbeitsgruppe zum parlamentarischen Entscheid

Die Arbeitsgruppe „Schwangerschaftsabbruch“, in welcher sieben Frauen-Dachverbände und Fachorganisationen mit insgesamt über einer halben Million Mitgliedern zusammengeschlossen sind, ist erfreut, dass die Bundesversammlung eine zusätzliche Beratung bei einer staatlichen Stelle gemäss CVP-Modell abgelehnt hat. Eine Zwangs-Beratung verunmöglicht das zur Beratung notwendige Vertrauensverhältnis. Die jetzt beschlossene Regelung entspricht in Bezug auf die Frist von 12 Wochen, den Begriff "geltend machen einer Notlage" und die Bezeichnung der ausführenden Spitäler und Praxen, nicht den Vorstellungen der Arbeitsgruppe. Die beiden letzten Bestimmungen gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Ausschlaggebend ist jedoch, dass der Abbruch einer Schwangerschaft in den ersten Wochen nicht mehr kriminalisiert wird und der Entscheid in dieser höchst persönlichen Frage eindeutig bei der Frau liegt.

Arbeitsgruppe fordert Verzicht auf Referendum und Rückzug der Volksinitiative

Die Arbeitsgruppe ist enttäuscht über den Entscheid des CVP-Vorstandes, das Referendum zu ergreifen. Absolut unverständlich ist die Ankündigung der Partei, sie werde ihr Modell mit obligatorischer Beratung erneut in die Diskussion bringen, nachdem dieses Modell sowohl vom Parlament wie von den betroffenen Fachverbänden klar abgelehnt worden ist. Die CVP muss sich bewusst sein, dass sie sich mit dem Referendum ins gleiche Boot setzt mit den extremen Gegnern jeglicher Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Partei desavouiert sich selbst: Wenn sie das Referendum ergreift, verteidigt sie nichts anderes als den status quo, den sie selbst als unhaltbar bezeichnet.

Die Arbeitgsgruppe ruft dazu auf, allfällige Referenden nicht zu unterzeichnen. Denn ein Abstimmungskampf zu diesem emotionalen Thema wird keiner Frau und keiner Familie etwas nützen. Im Gegenteil, er wird viele betroffene Frauen tief verletzen.

Meinungsumfragen: Klare Mehrheit will Fristenregelung

Sollte uns dieser Abstimmungskampf dennoch aufgezwungen werden, so werden wir ihn gewinnen. Alle Repräsentativbefragungen der letzten Jahre bestätigen, dass die Fristenregelung von der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet wird: zwischen 60 % und 75 % der Stimmberechtigten würden ihr zustimmen. Andererseits würde die Initiative „Für Mutter und Kind“ von 70 % abgelehnt.

Die Initiative ist absolut extrem und daher ohnehin chancenlos. Eine Fristenregelung hingegen findet breiteste Unterstützung, wie bereits das Vernehmlassungsverfahren von 1997 aufgezeigt hat. Sie wird u.a. von fast allen grossen Frauenorganisationen, den interessierten Fachverbänden (Ärzteschaft, Pflegepersonal, Psychologen, Sozialarbeit, Hebammen) dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und der Christkatholischen Kirche befürwortet.

Ein breit abgestützter Abstimmungsausschuss, in welchem Parteien und Organisationen der Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" zusammenarbeiten, hat sich bereits konstituiert. Ein nationales Komitee wird alle liberalen Kräfte vereinen, und regionale Abstimmungskomitees sind überall im Entstehen.

Wir bekämpfen das Referendum weil:

nach 30 Jahren Diskussion die Zeit definitiv reif ist für eine Fristenregelung:

Die Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch appelliert an die politische Einsicht und fordert alle Entscheidungsträger auf zu anerkennen, dass aus ethischer Sicht der Entscheid über einen Schwangerschaftsabbruch letztlich nur bei der Frau, beim Paar, als am direktesten betroffene Personen liegen kann.

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Abtreibungsgegner