Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Fristenregelung: breite Unterstützung

Pressekonferenz der Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" vom 18. Sept. 1998 

An einer gemeinsamen Pressekonferenz in Bern haben die Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" (ein Zusammenschluss von sieben Frauen-Dachverbänden und Fachorganisationen), das "Ärztliche Komitee für die Fristenregelung", eine Gruppe Rechtsdozentinnen und -dozenten sowie die "Christinnen und Christen für freien Entscheid" ihre Unterstützung der Fristenregelung gemäss Mehrheitsantrag der Rechtskommission des Nationalrates begründet.

In verschiedenen Eingaben, unterzeichnet von 126 Organisationen (darunter 31 gesamtschweizerische Frauen- und Berufsverbände), respektive von 650 Ärztinnen und Ärzten, 112 Rechtsdozentinnen und -dozenten aller Schweizer Universitäten sowie 2196 Christinnen und Christen, rufen die Gruppierungen den Nationalrat auf, der Fristenregelung zuzustimmen. Zusammen vertreten die verschiedenen Gruppierungen weit über eine halbe Million Frauen und Männer.

Aus rechtspolitischer Sicht dränge sich eine Gesetzesrevision auf, argumentierte der Basler Strafrechtsprofessor Dr. Peter Albrecht. Die wachsende Kluft zwischen Gesetz und Praxis führe zu Rechtsunsicherheit und Willkür.

Aus christlich-ethischer Sicht könne der Entscheid über einen Schwangerschaftsabbruch nur bei der betroffenen Frau liegen; die Fristenregelung traue ihr eine eigene moralische Urteilskraft und ein eigenes Gewissen zu, argumentierte die Theologin Li Hangartner vom Luzerner Verein Frauen und Kirche.

Namens des "Ärztlichen Komitees für die Fristenregelung" erklärte der Freiburger Psychiater Dr. Jean-Marc Perron, in der Ärzteschaft habe sich die Überzeugung durchgesetzt, dass nur die mit einer ungeplanten Schwangerschaft konfrontierte Frau diese in ihrer ganzen Tragweite für ihr Leben erfassen kann. Keine Frau entscheide sich leichtfertig zum Schwangerschaftsabbruch. Die Fristenregelung setze der unwürdigen heutigen Richterrolle der Ärzteschaft ein Ende.

Anne-Marie Rey von der Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" wies auf neueste repräsentative Meinungsumfragen hin, die übereinstimmend in der Bevölkerung eine Zweidrittels- bis Dreiviertelsmehrheit zugunsten der Fristenregelung aufzeigen. Die Tendenz zur Liberalisierung der Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz dauere fort. Bald seien auch das Wallis und St. Gallen zu den mehr oder weniger liberalen Kantonen zu zählen, gab sie bekannt.

Die obligatorische Beratung bei einer staatlichen Stelle, wie sie eine Minderheit der Nationalratskommission beantragt, stiess bei allen Referentinnen und Referenten auf Ablehnung. Nicht Zwangsberatung, sondern Prävention und soziale Massnahmen zur Unterstützung der Mutterschaft seien die Schlüssel zur Senkung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche. Eliane Launaz, Monthey, Vertreterin des Berufsverbandes der Familienplanungsberaterinnen, betonte, Beratung setze Vertrauen voraus und mache nur auf freiwilliger Basis Sinn.

Es sei an der Zeit, dass die Schweiz ihre mehr als 50-jährige Gesetzgebung den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anpasse und sich die jahrzehntelangen Erfahrungen zahlreicher anderer europäischer Länder mit der Fristenregelung zu Nutze mache. Einzig die Fristenregelung respektiere die Eigenverantwortlichkeit der Frauen und Paare.

Der Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" gehören an : Bund Schweiz. Frauenorganisationen, Schweiz. Gemeinnütziger Frauenverein, Schweiz. Verband für Frauenrechte, Verband der Schwangerschafts- und SexualberaterInnen, Ass. suisse des conseillères en planning familial, Schweiz. Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, Schweiz. Gesellschaft für das Recht auf Abtreibung und Verhütung

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