Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

ExpertInnen für die Fristenregelung
Pressekonferenz vom 26. März 2002

JA zur Fristenregelung – Stellungnahme aus ärztlicher Sicht

Referat von Dr. med. Judit Pòk Lundquist

Frauen mit einer unerwünschten Schwangerschaft befinden sich in einer Notsituation. Nur die schwangere Frau selbst kann ermessen, was die Gravidität für sie, für ihr individuelles Leben mit all seinen Facetten bedeutet und nur sie ist letztendlich in der Lage zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft austragen will und kann oder nicht. Es ist nicht an uns Ärztinnen und Ärzten, über diese Frau und ihr weiteres Schicksal zu bestimmen, sondern es ist unsere Aufgabe, bei Bedarf ihr helfend zur Seite zu stehen. Das heute noch geltende Gesetz entspricht nicht mehr unserer heutigen Auffassung des Arzt-Patientinnen-Verhältnisses. In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, dass die Ärztekammer, das "Parlament" der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, im vergangenen Dezember mit 56 : 21 Stimmen die Fristenregelung befürwortet hat.

Die Notsituation der betroffenen Frauen kann nicht mit den Mitteln des Strafrechtes gelöst werden, und Strafandrohungen haben noch nie Abtreibungen verhindern können. Diesen Umstand berücksichtigt die neue Gesetzgebung, indem der Autonomie der schwangeren Frau neu Rechnung getragen wird. Innerhalb der ersten 3 Monate der Schwangerschaft kann eine Frau einen Abbruch verlangen bei Geltendmachung einer Notlage, ohne ein ärztliches Gutachten einholen zu müssen.

Die neue Gesetzgebung regelt sinnvoll die Modalitäten rund um einen Schwangerschaftsabbruch im Sinne einer gesundheitspolitischen Massnahme. Sie verlässt dabei in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft weitgehend den Bestrafungsaspekt, was angesichts der Tatsache, dass die Frau sich in einer Konfliktsituation befindet, zu begrüssen ist. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch macht sich ohnehin keine Frau leicht. Die Fristenregelung schafft den straffreien Raum, der Voraussetzung ist, damit die Frau mit der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens ein offenes Gespräch führen kann. Ein Gespräch, das in dieser Situation besonders wichtig ist.

Aus ärztlicher Sicht ist es wünschenswert, dass das Hauptgewicht bei allen Bemühungen Schwangerschaftsabbrüche betreffend in erster Linie bei der Prävention liegt. Das Ziel muss sein, unerwünschte Schwangerschaften so weit als möglich zu verhindern, wozu eine gute, umfassende Aufklärung notwendig ist. Schwangerschaftsabbrüche sollten in Zukunft die Ausnahme werden, Verhütung die Regel. Dazu braucht es ein offenes Klima und nicht ein Klima der Prohibition. Die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs muss weg vom Strafrecht hin in den Bereich der Präventionspolitik überführt werden.

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Abtreibungsgegner