Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

Die Gegner der Fristenregelung

Volksinitiative zur Abschaffung der Zahlungspflicht der Krankenkassen - ideologische Zwängerei

Am 26. Januar 2010 hat eine Gruppe von ParlamentarierInnen, mit Unterstützung des Vereins "Mamma" (früher "Für Mutter und Kind"/SHMK) eine Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" lanciert. Sie verlangt, dass "unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen sind", die Kosten also von der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden.

Dieser Vorstoss ist eindeutig ein Kind des Vereins "Mamma", welcher 1998 die Initiative für ein totales Abtreibungsverbot lanciert und 2002 die Kampagne gegen die Fristenregelung geführt hat.
Gleich nach seiner Niederlage in der Volksabstimmung von 2002 kündigte der Verein eine Initiative an, die sich gegen die Zahlungspflicht der Krankenversicherung richten werde. Im September 2009 bat er die Mitglieder um Unterstützung für die Lancierung eines solchen Begehrens. vgl : Neue Strategie der Abtreibungsgegner?
Die Adresse des Initiativkomitees ist Münchenstein - dort befindet sich auch der Sitz von "Mamma" und der SHMK.

Das Initiativkomitee

Im Initiativkomitee sitzen PolitikerInnen aus dem Kreis der katholisch und evangelikal konservativen extremen, Abtreibungsgegner, die sich schon immer gegen die Fristenregelung engagiert haben:

Der Vorstoss wird vordergründig als Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen und zur Reduktion der Abtreibungszahlen begründet. Den Schwangerschaftsabbruch bezeichnet der Co-Präsident des Komitees, SVP-Nationalrat Peter Föhn, als "unnötige Leistung". Schwangerschaftsabbruch habe mit Krankheit absolut nichts zu tun. Die Krankenversicherung dürfe nur die wichtigsten Leistungen gemäss Art. 32f. Krankenversicherungsgesetz abgelten (Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein).

Diese Argumentation ist absurd und verlogen. Weder würden durch die Streichung der Leistungspflicht Kosten gespart, noch würde die Zahl der Abbrüche markant abnehmen. Andererseits hätte die Annahme der Initiative gravierende Folgen.

Schwangerschaftsabbruch ist seit 1981 gemäss KVG eine Pflichtleistung der Krankenversicherung Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Grundleistungs-Katalog würde nicht Kosten sparen, sondern Mehrkosten verursachen

Weitere negative Folgen

Schwangerschaftsabbruch hat sehr viel mit Gesundheit bzw. Krankheit zu tun

Das Volk hat der Leistungspflicht 2002 klar zugestimmt

"Seltene Ausnahmen"?

Unklar bleibt im Initiativtext, welche Ausnahmen gelten sollen. Die Initianten sprechen nur von Vergewaltigung und Lebensgefahr für die Schwangere. Was ist bei schwer missbildeten Föten? Bei einem grossen, aber nicht lebensgefährdenden Gesundheitsrisiko für die Schwangere?

Minderjährige unter 16 Jahren

Warum die Initiative es angeblich verunmöglichen würde, dass unter 16-Jährige den Abbruch ohne Wissen der Eltern durchführen können, ist unerfindlich. Davon steht nichts in der Initiative.
Übrigens sind Abbrüche in diesem Alter äusserst selten und meist werden diese Mädchen von ihren Eltern begleitet und unterstützt.
Es kommt aber vor, dass die Mädchen gute Gründe haben, ihre Schwangerschaft vor den Eltern zu verheimlichen. Für einige Mädchen kann es gar überlebenswichtig sein, dass die Eltern (z.B. fundamentalistische Muslime) nichts erfahren.
Das Gesetz schreibt vor, dass unter 16-Jährige eine Beratungsstelle besuchen müssen, nicht zuletzt, um sie vor dem Druck gewisser Eltern zum Abbruch - oder zum Austragen - zu schützen.

Die Kosten für Mehrlingsreduktionen

Diese Kosten sollen gemäss Initiative von den Kassen auch nicht übernommen werden. Höhergradige Mehrlingsschwangerschaften von mehr als 2 oder 3 sich entwickelnden Embryonen sind selten und in der Fortpflanzungsmedizin eigentlich ein Kunstfehler. Eine höhergradige Mehrlingsschwangerschaft ist aber sowohl für die Schwangere wie für die werdenden Kinder ein stark erhöhtes Risiko. Eine Reduktion drängt sich in solchen Fällen oft auf.

Zynischer Vorschlag

Das Argument, die Frauen müssten sich dann halt mit einer Zusatzversicherung absichern, ist zynisch. Gerade Frauen, die sich kaum die Grundversicherung, geschweige denn eine Zusatzversicherung leisten können, sind auf die Kostenübernahme für den Eingriff durch die Krankenversicherung angewiesen. Ganz abgesehen davon, dass keine Frau damit rechnet, eine Schwangerschaft abbrechen zu müssen.

Das Solidaritätsprinzip wird durch die Forderung der Initiative untergraben.

Diese Entsolidarisierung widerspricht den ethischen Grundlagen des Schweizerischen Gesundheitssystems (vgl. Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK Nr. 12/2006 "Ethische Verzichtserklärungen" gefährden das Solidaritätsprinzip der Krankenversicherung).
Auf der Basis moralischer Überzeugungen Andersdenkenden die Solidarität aufzukündigen stellt gemäss NEK einen unzulässigen Übergriff des Gesundheitssystems in die Persönlichkeitssphäre der Versicherten dar. Dies ist auch aus dem Grund fragwürdig, weil es zu einer Ausweitung des Ausnahmeprinzips aus der Solidargemeinschaft führen könnte. Nichtraucher könnten sich gegen Raucher organisieren, Gegner der Organtransplantation gegen Transplantationsbereite, Sport treibende gegen Unsportliche oder schliesslich Kinderlose gegen kinderreiche Familien (Mutterschaft ist keine Krankheit !), Männer gegen Frauen, Jüngere gegen Ältere. Zeugen Jehovas könnten sich weigern, für Bluttransfusionen zu bezahlen. Und warum sollen sich alle an den Kosten für die Heilung von Sportunfällen, Geschlechtskrankheiten etc. etc. beteiligen?
Entsolidarisierung ist der falsche Weg, um der Kostensteigerung zu begegnen.

Es handelt sich bei diesem Begehren um nichts anderes als eine undemokratische, ideologische Zwängerei, um eine hinterhältige Attacke auf die Fristenregelung.

27. Januar / 6. April 2010

* Der Landbote, 15.3.2010

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Die Gegnerschaft