Am 26. Januar 2010 hat eine Gruppe von ParlamentarierInnen, mit Unterstützung des Vereins "Mamma" (früher "Für Mutter und Kind"/SHMK) eine Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" lanciert. Sie verlangt, dass "unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen sind", die Kosten also von der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden.
Dieser Vorstoss ist eindeutig ein Kind des Vereins "Mamma", welcher
1998 die Initiative für ein totales Abtreibungsverbot lanciert und 2002 die Kampagne gegen die
Fristenregelung geführt hat.
Gleich nach seiner Niederlage in der Volksabstimmung von 2002 kündigte der Verein eine
Initiative an, die sich gegen die Zahlungspflicht der
Krankenversicherung richten werde. Im September 2009 bat er die
Mitglieder um Unterstützung für die Lancierung eines solchen Begehrens.
vgl :
Neue Strategie der Abtreibungsgegner?
Die Adresse des Initiativkomitees ist Münchenstein - dort befindet sich
auch der Sitz von "Mamma" und der SHMK.
Das Initiativkomitee
Im Initiativkomitee sitzen PolitikerInnen aus dem Kreis der katholisch und evangelikal konservativen extremen, Abtreibungsgegner, die sich schon immer gegen die Fristenregelung engagiert haben:
Der Vorstoss wird vordergründig als Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen und zur Reduktion der Abtreibungszahlen begründet. Den Schwangerschaftsabbruch bezeichnet der Co-Präsident des Komitees, SVP-Nationalrat Peter Föhn, als "unnötige Leistung". Schwangerschaftsabbruch habe mit Krankheit absolut nichts zu tun. Die Krankenversicherung dürfe nur die wichtigsten Leistungen gemäss Art. 32f. Krankenversicherungsgesetz abgelten (Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein).
Diese Argumentation ist absurd und verlogen. Weder würden durch die Streichung der Leistungspflicht Kosten gespart, noch würde die Zahl der Abbrüche markant abnehmen. Andererseits hätte die Annahme der Initiative gravierende Folgen.
Schwangerschaftsabbruch ist seit 1981 gemäss KVG eine Pflichtleistung der KrankenversicherungWeitere negative Folgen
Das Volk hat der Leistungspflicht 2002 klar zugestimmt
"Seltene Ausnahmen"?
Unklar bleibt im Initiativtext, welche Ausnahmen gelten sollen. Die Initianten sprechen nur von Vergewaltigung und Lebensgefahr für die Schwangere. Was ist bei schwer missbildeten Föten? Bei einem grossen, aber nicht lebensgefährdenden Gesundheitsrisiko für die Schwangere?
Minderjährige unter 16 Jahren
Warum die Initiative es angeblich verunmöglichen würde, dass
unter 16-Jährige den Abbruch ohne
Wissen der Eltern durchführen können, ist unerfindlich. Davon steht
nichts in der Initiative.
Übrigens sind Abbrüche in diesem Alter äusserst selten und meist
werden diese Mädchen von ihren Eltern begleitet und unterstützt.
Es kommt aber vor, dass die Mädchen gute Gründe haben, ihre
Schwangerschaft vor den Eltern zu verheimlichen. Für einige Mädchen
kann es gar überlebenswichtig sein, dass die Eltern (z.B.
fundamentalistische Muslime) nichts erfahren.
Das Gesetz schreibt
vor, dass unter 16-Jährige eine Beratungsstelle besuchen müssen,
nicht zuletzt, um sie vor dem Druck gewisser Eltern zum Abbruch -
oder zum Austragen - zu schützen.
Die Kosten für Mehrlingsreduktionen
Diese Kosten sollen gemäss Initiative von den Kassen auch nicht übernommen werden. Höhergradige Mehrlingsschwangerschaften von mehr als 2 oder 3 sich entwickelnden Embryonen sind selten und in der Fortpflanzungsmedizin eigentlich ein Kunstfehler. Eine höhergradige Mehrlingsschwangerschaft ist aber sowohl für die Schwangere wie für die werdenden Kinder ein stark erhöhtes Risiko. Eine Reduktion drängt sich in solchen Fällen oft auf.
Zynischer Vorschlag
Das Argument, die Frauen müssten sich dann halt mit einer Zusatzversicherung absichern, ist zynisch. Gerade Frauen, die sich kaum die Grundversicherung, geschweige denn eine Zusatzversicherung leisten können, sind auf die Kostenübernahme für den Eingriff durch die Krankenversicherung angewiesen. Ganz abgesehen davon, dass keine Frau damit rechnet, eine Schwangerschaft abbrechen zu müssen.
Das Solidaritätsprinzip wird durch die Forderung der Initiative untergraben.
Diese Entsolidarisierung
widerspricht den ethischen Grundlagen des Schweizerischen
Gesundheitssystems (vgl. Stellungnahme der
Nationalen Ethikkommission NEK Nr. 12/2006 "Ethische
Verzichtserklärungen" gefährden das Solidaritätsprinzip der
Krankenversicherung).
Auf der Basis moralischer Überzeugungen Andersdenkenden die
Solidarität aufzukündigen stellt gemäss NEK einen unzulässigen
Übergriff des Gesundheitssystems in die Persönlichkeitssphäre der
Versicherten dar. Dies ist auch aus dem Grund fragwürdig, weil es zu
einer Ausweitung des Ausnahmeprinzips aus der Solidargemeinschaft
führen könnte. Nichtraucher könnten sich gegen Raucher organisieren,
Gegner der Organtransplantation gegen Transplantationsbereite, Sport
treibende gegen Unsportliche oder schliesslich Kinderlose gegen
kinderreiche Familien (Mutterschaft ist keine Krankheit !), Männer
gegen Frauen, Jüngere gegen Ältere. Zeugen Jehovas könnten sich
weigern, für Bluttransfusionen zu bezahlen. Und warum sollen sich alle an
den Kosten für die Heilung von Sportunfällen, Geschlechtskrankheiten
etc. etc. beteiligen?
Entsolidarisierung ist der falsche Weg, um der Kostensteigerung zu
begegnen.
Es handelt sich bei diesem Begehren um nichts anderes als eine undemokratische, ideologische Zwängerei, um eine hinterhältige Attacke auf die Fristenregelung.
27. Januar / 6. April 2010
* Der Landbote, 15.3.2010