Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

ExpertInnen für die Fristenregelung
Pressekonferenz vom 26. März 2002

Ein JA zur Fristenregelung aus theologischer Sicht

Text von Denis Müller (Prof. an der Theologischen Fakultät Universität Lausanne)

Das Evangelium räumt jenen Menschen einen zentralen Platz ein, die mit einem existenziellen oder seelischen Problem belastet sind. Viele Erzählungen im Neuen Testament zeugen davon, dass Frauen nicht nur für ihre Gesundheit und ihre Heilung kämpfen, sondern auch für ihren Platz in der Gesellschaft und für die Anerkennung ihrer Würde. Jesus setzt sich immer klar für die gefährdeten und schwachen Menschen ein. Er richtet die gekrümmte Frau auf oder heilt den Gelähmten. ( Lukas 13,10-13)

Als Protestant/innen befürworten wir Abtreibung grundsätzlich nicht. Keineswegs sind wir begeisterte oder militante Anhänger/innen eines breit praktizierten und banalisierten Schwangerschaftsabbruches. Anders ausgedrückt: Der Protestantismus wie wir ihn verstehen befürwortet zwar aus pragmatischen Gründen klar die Fristenregelung, was sich auch theologisch und ethisch begründen lässt. Hingegen betrachten wir Abtreibung nicht als etwas Gutes an sich, sondern als kleineres Übel, das es einzuschränken und in einem gesetzlichen Rahmen zu regeln gilt.

Die Fristenregelung ist demnach nicht als bedingungslose Legitimation oder als Schritt zur Banalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu verstehen. Sondern als gesetzliches Minimum, das Raum lässt für eigenverantwortliches ethisches Handeln und für eine persönliche Begleitung.

Jeder Schwangerschaftsabbruch richtet sich gegen werdendes menschliches Leben und läuft daher grundsätzlich der Absicht Gottes zuwider. Schwangerschaftsabbruch muss somit als Übertretung des Tötungsverbotes verstanden werden. Diese Aussage stützt sich auf die Schöpfungstheologie: Embryo und Fötus sind nicht nur biologische oder natürliche Produkte der menschlichen Sexualität, sondern sie sind Teil des Schöpfungsplanes Gottes.

Durch Jesus Christus hat Gott die Welt so sehr geliebt, dass er die freien und eigenverantwortlichen Handlungen seiner Geschöpfe mit grossem Respekt und unendlicher Zärtlichkeit in seine Liebe einschliesst. Auch dann, wenn sie in einer echten Notlage und einem unüberwindbaren Gewissenskonflikt die dramatische Grenzüberschreitung, die ein Schwangerschaftsabbruch darstellt, einem grösseren Übel mit noch schwerwiegenderen und lang dauernden Konsequenzen vorziehen.

Konkret: Wenn sich eine Frau in einer Notlage befindet, kann es sich aus der Sicht des Evangeliums als ethischer herausstellen, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, als noch höhere und wichtigere Werte als das fötale Leben aufs Spiel zu setzen.

In vielen Situationen, ja hoffentlich in den meisten Fällen, darf hingegen angenommen werden, dass die Rettung des werdenden Kindes zur glücklichen und harmonischen Entfaltung dieser Werte beitragen wird. Der Sinn eines Beratungsangebotes, das die Freiheit und Eigenverantwortung der Betroffenen respektiert, liegt sicher darin, so weit als möglich die Annahme des Lebens zu fördern.

In keiner Weise, darf die Fristenregelung (sowie die notwendigerweise daran anschliessende Indikationenregelung) als ethische oder normative „Lösung" verstanden werden mit dem Zweck, den Schwangerschaftsabbruch zu banalisieren und zu fördern. Sie stellt nur eine minimale rechtliche Schwelle dar mit dem legitimen und unerlässlichen Ziel, den Akt zu entkriminalisieren.

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Abtreibungsgegner