Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


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Letzte Aktualisierung:

Aus SVSS-RUNDSCHAU, 5.2.1994

Eine feministische Sicht

Anlässlich einer Tagung des Vorstandes des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes übte die Freiburger Moraltheologin Andrea ARZ DE FALCO Kritik aus feministischer Sicht an den offiziellen Positionen der katholischen Kirche zum Schwangerschaftsabbruch. Wir geben ihren Vortrag auszugsweise wieder.

Warum treiben Frauen ab – weil sie ungewollt schwanger werden. Und warum werden sie schwanger – im Zeitalter der Verhütungsmittel, der sexuellen Aufklärung? Das sind Fragen, auf die man/frau vergeblich Antwort sucht in moraltheologischen Schriften. Hier werden andere Probleme diskutiert: Fragen nach dem Beginn menschlichen Lebens, Beseelungstheorien, ab wann der Fötus als Person betrachtet werden muss.

Wenig bis gar nicht thematisiert werden die Lebensläufe der betroffenen Frauen, ihre Entscheidungssituationen, die Umstände, die sie in diese Lage gebracht haben, kurz, der ganze individuelle und gesellschaftliche Kontext, in dem Schwangerschaftsabbrüche stattfinden.

Die Lehrmeinung

Die lehramtliche Position zum Thema ist rasch referiert: der Schwangerschaftsabbruch wird als Tötung von unschuldigem menschlichem Leben, als etwas durch und durch Verwerfliches bezeichnet und nach kirchlichem Recht mit Exkommunikation bestraft. Indikationen sind keine zugelassen. Es wird in bezug auf eine Lebensgefährdung der Mutter durch Schwangerschaft oder Geburt nur unterschieden zwischen einem direkten, immer unsittlichen und einem indirekten Abbruch, bei dem die Tötung des Ungeborenen Folge einer notwendigen ärztlichen Behandlung ist. Besser zwei schuldlos Gestorbene als ein unschuldig Getöteter.

Was bleibt uns Frauen angesichts dieser Ansprüche anderes als eine Haltung von Verzicht, Opfer, Selbstaufgabe und Gehorsam, wenn wir sittlich richtig handeln wollen?

Männliche Moral

In einem Handbuch für Ethik geht der bekannte katholische Moraltheologe Böckle davon aus, dass für ein sittliches Urteil über den Abbruch einer Schwangerschaft am Tötungsverbot Mass genommen werden muss. Denn: "Dem Menschen in seiner vorgeburtlichen Existenz eignet grundsätzlich der gleiche Wert wie dem Geborenen."

Die Tötung des noch nicht Geborenen ist also gemäss Böckle grundsätzlich gleich zu bewerten wie die Tötung des Geborenen. Es könnten Fälle vorkommen, wo Leben gegen Leben stehe. In solchen Fällen könne dem rettbaren Leben gegenüber dem unrettbaren der Vorzug gegeben werden. Darüber hinaus sieht Böckle in sittlicher Beurteilung keine plausiblen Gründe für einen erlaubten Abbruch.

Der moraltheologischen Tradition muss zugute gehalten werden, dass sie immer unterschieden hat zwischen Moral und Recht, weil man sich bewusst war, dass die Forderung nach unbedingten Verboten nicht durchsetzbar und daher dem Anliegen der Moral eher abträglich war.

Feministische Kritik

Abtreibungen werden höchst selten unüberlegt vorgenommen. Eine Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist für Frauen immer von existentieller Bedeutung. In der theologischen Literatur wird bei der Beschreibung des Fötus vom Körper der Frau völlig abstrahiert, als ob der Prozess der fötalen Entwicklung nicht biologisch abhängig wäre vom Lebenssystem der schwangeren Frau.

Schwangerschaft ist ein aktiver Prozess, der positive Annahme, Engagement und Kooperation erfordert. Wird die spezifische Abhängigkeit von Frau und Fötus ernstgenommen, kann das Tötungsverbot als einziger Ausgangspunkt nicht beibehalten werden. Bei der Anwendung des Tötungsverbots geht Böckle nur auf die Würde des Menschen in seiner vorgeburtlichen Existenz ein, die Würde der betroffenen Frauen, der geborenen Kinder, bezieht er in seine Argumentation nicht mit ein.

Eine echte Lebensethik

Böckle hält fest, dass Töten nicht bedingungslos verboten ist. Die Umstände einer Handlung, Schuld oder Unschuld des zu Tötenden, werden in die Argumentation miteinbezogen. Bei der Abtreibung hingegen wird der Einfluss der Umstände auf die moralische Bewertung quasi vergessen. Eine "Lebensethik" müsste sich nicht nur um die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs bemühen, sondern an einem weiteren Themenkreis in Bezug auf Lebensqualität, Leben mit Kindern usw. interessiert sein.

Nach den Konsequenzen seiner Beurteilung fragt das kirchliche Lehramt nicht. Eine ungewollt schwanger gewordene Frau muss, sofern sie sittlich handeln will, unter allen Umständen austragen. Ist ein solches Handeln immer sittlich richtig? Hier wird eine Ethik gefordert, welche die Passivität und Unterdrückung von Frauen unterstützt, statt sich um die Befreiung von Frauen und Männern aus unterdrückenden Verhältnissen zu bemühen Die traditionelle Moral schreibt den Frauen das Ideal der Selbstaufopferung zu.

Es muss ein striktes Nein gesagt werden zu einer Opfermoral, die es unterlässt, ungerechte Strukturen als unsittlich zu entlarven. Opfer dürfen nicht aus sozialer Ohnmacht gebracht werden, sondern sollten Ausdruck radi-kaler Liebe sein.

Unter den konkret gegebenen Bedingungen muss Frauen die Möglichkeit der Wahl, der Übernahme von Verantwortung für eigene Entscheidungen zugestanden werden.

Der Entscheidungsprozess von Frauen muss ernstgenommen werden. Frauen haben das Recht, die moralische Pflicht, ihr eigenes Wohlbefinden als positives moralisches Gut in diesen Prozess mit einzubeziehen. Die Kompetenz, die für einen Schwangerschaftskonflikt relevanten Werte und Prinzipien im Kontext des umfassenden Bereichs ihrer Beziehungen, Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen abzuwägen, darf ihnen nicht abgesprochen werden.

Der soziale Kontext

Schwangerschaftsabbrüchen aus Motiven, die nicht gut geheissen werden können, kann nur entgegengewirkt werden, indem der Wert des Lebens in der Gesellschaft hochgehalten wird, nicht mit strafrechtlichen Verboten.

Böckle geht von falschen Voraussetzungen aus, indem er stillschweigend annimmt, dass Frauen in ihrem Sexualverhalten und seinen Konsequenzen völlig freie Wahl haben und dass angemessen sichere Mittel zur Geburtenkontrolle zur Verfügung stehen.

Eine Moraltheologie, die der Abtreibungsproblematik wirklich gerecht werden wollte, müsste ihr sittliches Urteil in eine Analyse des sozialen Kontextes, in dem Abtreibungen stattfinden, einbetten und auf soziale und gesetzliche, nicht nur strafrechtliche Massnahmen eingehen, die die soziale Not und Ungerechtigkeit mindern oder aufheben könnten.

Das Ziel muss weder darin bestehen, Abtreibung zu rechtfertigen, noch sie zu verdammen, sondern sie zu überwinden. Die Utopie gilt einer Welt, in der Abtreibung nicht mehr nötig ist.

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Abtreibungsgegner